Hof- und Fassadenprogramm
Was ist das Hof- und Fassadenprogramm?
Mit dem Masterplan Liblar als Integriertes Handlungskonzept steht der Stadt Erftstadt ein Maßnahmenprogramm zur Revitalisierung Liblars zur Verfügung. In diesem Rahmen wird mit dem Hof- und Fassadenprogramm finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung für Maßnahmen gewährt, die zu einer gestalterischen Aufwertung von privaten Dächern, Fassaden und Freiflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Erftstadt-Liblar führen.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden u. a. folgende Maßnahmen:
- Fassadeninstandsetzung, Fassadenanstrich, Fassadenreinigung
- Begrünung von Fassaden, Dachflächen oder Hofflächen
- Entsiegelungen von Hof- und Gartenflächen
- Wiederherstellung von historischen Fassadendetails
- Lichttechnische Inszenierung stadtbildprägender Fassaden
Förderhöhe
Bezuschusst werden hierbei noch nicht begonnene Maßnahmen, die durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden müssen. Der maximale Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Gesamtfördersumme muss oberhalb der Bagatellgrenze von 1.000 Euro sein.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 15.000 Euro pro Maßnahme. Ausgenommen von der Regelung sind Gebäude mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und Gebäude im ErftstadtCenter.
Nebenkosten für eine fachlich notwendige Beratung werden bis zu 10 % der förderfähigen Kosten übernommen.
Der Zuschuss wird durch einen schriftlichen Bewilligungsbescheid erteilt und nach der Fertigstellung der Maßnahme sowie Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Maßnahmen müssen zu einer Reduzierung städtebaulicher Missstände beitragen, das Stadtbild sichtbar aufwerten oder einen erkennbaren Beitrag zur Klimaanpassung leisten.
- Die Maßnahmen müssen sich gestalterisch in das Gesamtumfeld einfügen und vom öffentlichen Raum einsehbar sein.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Planungsarbeiten sind hiervon ausgenommen.
- Die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
- Die Maßnahme muss baurechtlich zulässig sein; alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse müssen vorliegen.
- Denkmalgeschützte Gebäude benötigen eine Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW.
- Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht ausgeführt werden.
- Die durchgeführte Maßnahme muss für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren in dem hergestellten Zustand erhalten bleiben
Antragsstellung
- Einholung der Antragsunterlagen und erster Informationen beim Stadtteilmanagement
- Beratungstermin mit dem Team des Stadtteilmanagements und der Quartiersarchitektin
- Ggf. externe fachliche Beratung
- Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen, inkl. Einholung von drei vergleichbaren Angeboten
- Abgabe und Prüfung der Antragsunterlagen beim Stadtteilmanagement
- Ausstellung des formalen Zuwendungsbescheides durch die Stadt Erftstadt
Ausführung:
- Durchführung der Maßnahme in der Regel innerhalb von 12 Monaten
- Abrechnung und Zusammenstellung des Verwendungsnachweises innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme
- Abgabe des Verwendungsnachweises beim Stadtteilmanagement
- Prüfung und Auszahlung des Zuschusses durch die Stadt Erftstadt
Quelle: Stadt Erftstadt
Laden Sie sich hier alle wichtigen Dokumente zum Hof- und Fassadenprogramm herunter:
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Beispiel einer Fassadensanierung durch das Hof- und Fassadenprogramm, Fritz-Erler-Straße
Bildquelle: Stadtteilmanagement mein LIBLAR




